Verantwortlich:
Stefan Gaertig
Schulstr. 101
24536 Neumünster
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
24 07 100 674
Finanzamt Neumünster, Gerichtsstand Neumünster
AGB der Firma Stefan Gaertig:
1. Geltung
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unsere Firma gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen werden nicht anerkannt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Angebote, Verträge
2.1. Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen freibleibend. Wir behalten uns Zwischenverkauf, technische Änderungen und
Preisänderungen vor, solange kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
2.2. Angebote verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge und Bestellungen werden
erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
2.3. Für Art und Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten,
Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten.
2.4. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Maß- und Mengenangaben. Er hat
sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die Angaben zu überprüfen und dem
Auftragnehmer festgestellte Unstimmigkeiten innerhalb von drei Arbeitstagen mitzuteilen.
2.5. Angebote sind, soweit nicht anders bestimmt, für die Dauer von 30 Werktagen verbindlich.
3. Preise
3.1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Sie gelten soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ab Werk ohne Montage ausschließlich Verpackung und
zuzüglich Mehrwertsteuer und unverzollt.
3.2. Erhöhen sich nach Vertragsabschluß die Lohn- und Materialkosten bzw. Mehrwertsteuer in nicht vorhersehbarer Weise, so sind wir berechtigt unsere Preise angemessen zu erhöhen.
3.3. Nicht im Vertrag veranschlagte Arbeiten insbesondere Nebenabreden sind einschließlich etwaiger Auslösungen und Fahrtauslagen zu Tagespreisen gesondert gemäß Stundennachweisen zu
bezahlen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Unsere Rechnung wird fällig und zahlbar ohne Abzug mit Rechnungsstellung, soweit nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind. Der Käufer ist nur nach vorheriger
Absprache zum Skontoabzug berechtigt.
4.2. Für Aufträge über 500,00 Euro Auftragswert und Aufträge mit vom Kunden vorgegebenen Maßen behalten wir uns Abschlagszahlungen in Höhe der erbrachten Leistung vor. Mindestens jedoch 50%
des Auftragswertes.
4.3. Neukunden zahlen aus versicherungstechnischen Gründen bei den ersten beiden
Bestellungen gegen Vorkasse.
4.4. Wechsel werden nicht angenommen.
4.5. Ist der Käufer in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozent über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu bezahlen vorbehaltlich eines weitergehenden Schadens. Mahnkosten
und Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.6. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden
alle offenstehenden Forderungen sofort fällig.
4.7. Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit binnen
angemessener Frist zu fordern und die Leistung bis zur Erfüllung zu verweigern. Bei Verweigerung des Bestellers oder fruchtlosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurücktreten, die
Arbeiten einstellen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4.8. Wir sind berechtigt, ein dem Käufer zustehendes Guthaben auf unsere Forderungen anzurechnen. Die Aufrechnung und die Zurückhaltung wegen Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen,
sofern dieselben von uns nicht schriftlich anerkannt oder rechtskräftig tituliert
sind.
4.9. Mängelrügen und Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, es sei denn, daß der Käufer bereits einen Teil des Entgeltes entrichtet hat, der dem Wert der
erbrachten Leistung entspricht.
5. Lieferung und Montage
5.1. Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über, auch wenn frachtfrei geliefert wird. Eine
Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Ein etwa nicht ordnungsgemäßer Zustand ist sofort bei Empfang vom Transportführer oder dessen
Beauftragten auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.
5.2. Unvorhergesehene Ereignisse, welche die Lieferung der Ware unmöglich machen oder wesentlich erschweren und die wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, wie
Betriebsstörungen, Arbeitskampf, allgemeiner Rohstoffmangel verlängern eine Lieferzeit in angemessenem Umfang.
5.3. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung können nur geltend gemacht werden, wenn die Verspätung oder Nichterfüllung von uns wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist.
5.4. Bei Lieferung mit Montage hat der Auftraggeber sicherzustellen, daß alle hierfür erforderlichen Bedingungen (Zufahrt, Wasser- und Stromanschlüsse etc.) gewährleistet und
Vorarbeiten soweit fertiggestellt sind, daß die Montage ohne Verzögerung durchgeführt werden kann. Tritt ohne unser Verschulden eine Verzögerung bei der Montage ein, so hat der Auftraggeber
die Mehrkosten zu tragen.
5.5. Bei Lieferverzug ist vom Auftraggeber eine Nachlieferungsfrist zu gewähren.
5.6. Die Rücknahme von Lieferungen, die zeichnungs- und typgerecht gefertigt wurden, sind wegen der individuellen Fertigung ausgeschlossen. Bei Nichtabnahme erfolgt die Einlagerung auf
Kosten des Auftraggebers.
6. Abnahme
6.1. Die Abnahme der Lieferung / Leistung hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich geschlossene Teillieferungen und -leistungen.
6.2. Hat der Auftraggeber die Lieferung / Leistung nicht 8 Tage nach der Fertigstellung / Erhalt gerügt, so gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Gegenstand seit 7 Tagen
in Benutzung war.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und eventuell eingebauten Waren bis zur Zahlung aller unserer aus der Geschäftsverbindung jetzt oder künftig gegen den Käufer
zustehenden Ansprüche vor.
7.2. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen
Materialien, erwerben wir Eigentum im Verhältnis der Rechnungswerte unserer Ware zu dem der andern Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache
des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder -Mangels eines solchen – zum
Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. In diesen Fällen gilt der Käufer als Verwahrer.
7.3. Der Käufer ist berechtigt über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns
rechtzeitig nachkommt. Die ihm aus der Weiterverarbeitung oder der Veräußerung zustehenden Forderungen tritt er hiermit an uns zur Sicherheit ab.
7.4. Zugriffe auf die unter unserem Eigentum stehenden Waren oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer sofort mitzuteilen.
7.5. Wir geben die an uns aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers frei, soweit sie unsere gesicherten Forderungen um mehr als 25 Prozent übersteigen.
7.6. Der Käufer ist verpflichtet, solange Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand gegen Feuer, Wasserschaden sowie Diebstahl zu versichern.
7.7. Sollte sich der Käufer vertragswidrig verhalten, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen
Dritte zu verlangen. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber uns die Demontage der Gegenstände, die ohne
wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes sowie die Zurücknahme oder Pfändung des Liefergegenstandes
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.8. Sollte aufgrund gesetzlicher Vorschriften das Eigentum des Lieferers vor Zahlung untergehen, so tritt für den Fall, daß der Auftraggeber in Konkurs fällt, dieser dessen Ansprüche gegen
seine Kunden bereits jetzt ab.
8.Gewährleistung
8.1. Die gelieferte bzw. eingebaute Ware ist sofort nach Qualität und Menge zu prüfen. Bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
spätestend jedoch innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware (Ausschlussfrist), andere Beanstandungen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel
ist nach Abnahme ausgeschlossen.
8.2. Wir übernehmen die Gewährleistung für die Güte des Materials und die sachgemäße Ausführung, jedoch nicht für natürliche Veränderungen und Abnutzungserscheinungen.
8.3. Ist für die Gewährleistung im Vertrag keine Verjährungsfrist festgesetzt, so gelten
folgende Fristen: Bauelemente 2 Jahre, nicht bei Eigenmontage, auf unstere Montagen 3 Jahre.
8.4. Im Falle berechtigter Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst nur einen Anspruch auf Nachbesserung. Erst wenn diese unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, kann der Auftragnehmer Minderung oder Wandlung verlangen.
8.5. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, solange der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistung nachgekommen ist.
8.6. Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel auf die Leistungsbeschreibung, Anordnungen des Auftraggebers, die vom selben geforderten
Stoffe und Bauteile, unsachgemäße und / oder fehlerhafte Inbetriebsetzung und
Bedienung oder Vorleistungen zurückzuführen ist.
9. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, unerlaubter Handlungen oder Verzug sind
ausgeschlossen, soweit uns oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft oder soweit nicht zugesicherte Eigenschaften fehlen.Wir haften
nicht für Folgeschäden, ausgebliebene Einsparungen, und entgangenen Gewinn, es sei denn, die Schäden beruhen auf dem Fehlen von uns zugesicherten Eigenschaften. Ein Schadensersatzanspruch
besteht nicht, sofern die Ursache des Schadens in Vor- bzw. Nachleistungen von Dritten, Materialbeschaffenheit oder Anweisungen des Auftraggebers begründet ist.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
10.1. Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Zuständigkeit: Amtsgericht Neumünster
10.2. Gerichtsstand ist das für unseren Sitz festgelegte Amts- bzw. Landgericht. Es gilt deutsches Recht.
10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der
restlichen.
10.4. Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Käufer ist ausgeschlossen.
Firma Stefan Gaertig
Amtsgericht Neumünster
Steuernummer: 24 071 00674
Firmeninhaber Stefan Gaertig
Schulstraße 101, 24536 Neumünster
MOBIL 01795357477
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